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MaRisk, MaComp, BAIT oder ZAIT – Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen

Wir unterstützen Sie in der Sicherstellung bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Regelkonformität

MaRisk, MaComp, BAIT oder ZAIT – Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen

Gerade im Finanz- und Kapitalsektor steigen die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstel-lung eines angemessenen Betriebs.

MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
MaComp: Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren
Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleis-tungsunternehmen
BAIT: Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
KAIT: Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften
VAIT: Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT
ZAIT: Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT

Unternehmen der Finanzbranche müssen allein zum Schutz von Daten und IT-Systemen zahlreiche Regelungen einhalten. Außer DSGVO und IT-Sicherheitsgesetz sind Anforderun-gen aus BAIT, VAIT, KAIT oder auch ZAIT umzusetzen. Diese Verwaltungsvorschriften der BaFin geben den Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der IT in den Unter-nehmen der Finanzwirtschaft in Deutschland vor.

Wir unterstützen Sie in der Sicherstellung der bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen.