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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung Ihres Hinweisgeberschutzsystems oder stellen den Ombudsmann.
Regelkonformität

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie wird von Unternehmen ab 50 Mitarbeiten-den, Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz ab 10 Mio. €, öffentlichen Arbeitgebern, öf-fentlichen Einrichtungen und Kommunen ab 10.00 Einwohner die Einführung eines internen Whistleblowing-Systems gefordert. Unternehmen aus dem Finanzsektor müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ein Hinweisgebersystem einführen.

Bereits ab dem 17.12.2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Be-hörden ein Hinweisgebersystem installiert haben. Ab dem 17.12.2023 trifft die Pflicht auch die verbleibenden Unternehmen.

Wir unterstützen Sie in der Umsetzung einer für Ihr Unternehmen passenden Lösung oder stellen den externen Ombudsmann.